Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungs-, Organisations- und Vermittlungsleistungen des Party DJ Service gegenüber Kunden. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist unter
www.partydjservice.de/agb/ abrufbar.

Maßgeblich für eine Buchung sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB. Bereits bestätigte Buchungen werden durch spätere Änderungen der AGB nicht nachträglich geändert.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Party DJ Service haben Vorrang vor diesen AGB.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Party DJ Service bietet insbesondere die Organisation, Buchung und Vermittlung mobiler DJs für private und geschäftliche Veranstaltungen an.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

Auswahl und Vermittlung eines geeigneten DJs,

Organisation und Koordination des DJ-Einsatzes,

Kommunikation mit dem Kunden vor der Veranstaltung,

Bereitstellung eines DJs aus dem Partnernetzwerk,

Unterstützung bei der organisatorischen Vorbereitung der Veranstaltung.

Die eigentliche DJ-Leistung wird durch den jeweils eingesetzten, selbstständig tätigen DJ erbracht.

Ein bestimmter Erfolg hinsichtlich der Stimmung der Veranstaltung, des Musikgeschmacks einzelner Gäste oder der allgemeinen Zufriedenheit sämtlicher Gäste wird nicht geschuldet. Der persönliche Musikgeschmack und die Reaktionen der Gäste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Party DJ Service und des DJs.

Ein vom Kunden gewünschter DJ („Wunsch-DJ“) wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Verfügbarkeit eines bestimmten DJs kann jedoch insbesondere aufgrund von Krankheit, Urlaub, privaten Verpflichtungen, bereits bestehenden Buchungen oder sonstigen Umständen nicht garantiert werden, sofern der betreffende DJ nicht ausdrücklich als verbindlich gebuchter DJ in der Buchungsbestätigung aufgeführt wurde.

Soweit ein Wunsch-DJ verbindlich bestätigt wurde, ist Party DJ Service bemüht, diesen DJ einzusetzen. Sollte dieser aus einem wichtigen Grund ausfallen, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatz angeboten.

Musikwünsche, Ablaufpläne, wichtige Informationen zur Veranstaltung und sonstige für die Durchführung relevante Angaben sind dem zuständigen DJ oder dem Party DJ Service möglichst spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Später eingehende Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie für deren vollständige Umsetzung kann bei kurzfristiger Übermittlung nicht übernommen werden.

Party DJ Service verfügt über einen Not-DJ-Service. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten können im Bedarfsfall Ersatz-DJs eingesetzt werden. Eine Garantie auf einen Ersatz-DJ besteht nur im Rahmen der tatsächlich verfügbaren Kapazitäten.

Sollte trotz zumutbarer Bemühungen kein geeigneter Ersatz-DJ zur Verfügung stehen, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Bereits an den Party DJ Service gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Kunde kann über das Anfrageformular auf der Internetseite des Party DJ Service eine unverbindliche Anfrage stellen.

Der Eingang der Anfrage wird dem Kunden grundsätzlich per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Auftrags dar.

Ein Vertrag über die vom Party DJ Service angebotenen Buchungs-, Organisations- und Vermittlungsleistungen kommt erst durch eine ausdrückliche Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung in Textform zustande.

Die Buchungsbestätigung enthält nach Möglichkeit insbesondere:

Veranstaltungsdatum,

Veranstaltungsort,

vereinbarten Leistungsumfang,

eingesetzten bzw. vorgesehenen DJ,

Gesamtpreis,

auf Party DJ Service entfallenden Betrag,

vom DJ unmittelbar abzurechnenden Betrag,

Zahlungsbedingungen sowie

gegebenenfalls besondere Vereinbarungen.

Erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Anfrage keine Auftragsbestätigung, ist der Party DJ Service nicht an die Anfrage gebunden.

Der Kunde verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf den Zugang der Annahmeerklärung im Sinne des § 151 Satz 1 BGB.

§ 4 Widerrufsrecht

Soweit einem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, wird der Kunde hierüber vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss in einer gesonderten Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß informiert.

Das gesetzliche Widerrufsrecht richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Leistungserbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.

Die gesetzliche Regelung ist im Einzelfall anhand der konkret gebuchten Leistung und Vertragsgestaltung zu prüfen. Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

Die vom Party DJ Service freiwillig eingeräumte Stornierungsmöglichkeit nach § 5 dieser AGB ist von einem eventuell bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht unabhängig.

§ 5 Stornierung / Rücktritt

Eine Stornierung durch den Kunden soll so früh wie möglich in Textform erfolgen. Eine Stornierung kann insbesondere per E-Mail erklärt werden.

Unabhängig von gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechten gewährt Party DJ Service dem Kunden grundsätzlich eine freiwillige kostenfreie Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung, sofern die Veranstaltung zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hat.

Nach Ablauf dieser freiwilligen kostenfreien Stornierungsfrist gelten folgende Stornierungspauschalen:

a) Ab dem 15. Tag nach Zugang der Buchungsbestätigung bis einschließlich 41 Kalendertage vor der Veranstaltung:
200,00 Euro.

b) 40 bis einschließlich 21 Kalendertage vor der Veranstaltung:
60 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

c) 20 bis 0 Kalendertage vor der Veranstaltung:
100 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

Die in Absatz 3 genannten Beträge werden als pauschalierter Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Party DJ Service bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Für die Berechnung der Stornierungskosten ist die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtvergütung maßgeblich. Die Abrechnung der jeweiligen Ansprüche erfolgt entsprechend der zwischen Kunde, Party DJ Service und dem eingesetzten DJ bestehenden Vereinbarungen.

Für bereits gebuchte Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände auf einen späteren Termin verschoben wurden, können für die Berechnung einer späteren Stornierung die ursprünglich vereinbarten Buchungsdaten maßgeblich sein, sofern dies bei der Verschiebung ausdrücklich vereinbart wurde.

Wird nach einer Stornierung ein neuer Veranstaltungstermin vereinbart, können bereits entstandene Stornierungskosten nur dann mit dem neuen Auftrag verrechnet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Sollte der eingesetzte DJ die Veranstaltung aus einem wichtigen Grund nicht durchführen können, wird Party DJ Service sich nach Möglichkeit um einen geeigneten Ersatz bemühen.

Ist ein geeigneter Ersatz-DJ nicht verfügbar, werden die für nicht erbrachte Leistungen bereits geleisteten Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

§ 6 Preise und Rechnungen

Der für die jeweilige Buchung vereinbarte Gesamtpreis wird dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. mit der Buchungsbestätigung transparent mitgeteilt.

Der Gesamtpreis kann sich aus mehreren Vergütungsbestandteilen zusammensetzen.

Der Kunde erhält grundsätzlich zwei getrennte Rechnungen:

Rechnung 1:
Rechnung des Party DJ Service für die vereinbarte Buchungs-, Organisations- bzw. Vermittlungsleistung.

Rechnung 2:
Rechnung des für die Veranstaltung eingesetzten DJs für die eigentliche DJ-Dienstleistung.

Beide Rechnungen ergeben zusammen den bei Vertragsschluss vereinbarten Gesamtpreis. Eine Änderung der vereinbarten Gesamtvergütung erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung oder gesetzlicher Grundlage.

Soweit zusätzliche Leistungen, Verlängerungen, Sonderwünsche, zusätzliche Technik oder sonstige Leistungen beauftragt werden, werden diese nur berechnet, wenn sie zuvor vereinbart wurden.

Umsatzsteuer:
Soweit Party DJ Service die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. In diesem Fall enthält die Rechnung einen entsprechenden Hinweis nach den gesetzlichen Vorgaben. Sofern Party DJ Service umsatzsteuerpflichtig ist, werden die Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.

Die steuerliche Behandlung des jeweils selbstständig tätigen DJs richtet sich nach dessen eigenen steuerlichen Verhältnissen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Die Rechnung des Party DJ Service für die vereinbarte Buchungs-, Organisations- bzw. Vermittlungsleistung wird nach Maßgabe der Buchungsbestätigung fällig.

Die Rechnung des eingesetzten DJs für die eigentliche DJ-Dienstleistung ist nach den auf dieser Rechnung bzw. in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug zu dem jeweils angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen.

Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der jeweilige Rechnungsbetrag dem angegebenen Zahlungsempfänger zur Verfügung steht.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht werden.

Das Recht zur Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Beendigung oder Änderung des Vertrags wegen Zahlungsverzugs erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 8 Leistungsstörungen und Mängel

Der Kunde soll erkennbare Probleme oder Leistungsstörungen während der Veranstaltung unverzüglich dem anwesenden DJ mitteilen. Dadurch soll dem DJ die Möglichkeit gegeben werden, eine Störung nach Möglichkeit unmittelbar zu beheben.

Die unverzügliche Mitteilung einer Leistungsstörung dient insbesondere dazu, Folgeschäden zu vermeiden und eine möglichst schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch die unterlassene sofortige Anzeige nicht ausgeschlossen, soweit eine solche Ausschlusswirkung gesetzlich nicht zulässig ist.

Als Mangel gelten insbesondere erhebliche Abweichungen von den ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Nicht als Mangel gilt grundsätzlich die bloße Abweichung vom persönlichen Musikgeschmack einzelner Gäste oder des Veranstalters, sofern die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.

Bei technischen Störungen wird der DJ zunächst versuchen, die Störung mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten zu beheben oder eine zumutbare Ersatzlösung bereitzustellen.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt bleiben unberührt, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

Die jeweiligen Ansprüche richten sich nach dem Vertragspartner, der die betreffende Leistung schuldet.

§ 9 Haftung

Party DJ Service haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Party DJ Service nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Party DJ Service nach den gesetzlichen Vorschriften; die Haftung wird dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Die Haftung des jeweils selbstständig tätigen DJs für dessen eigene Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den zwischen dem Kunden und dem DJ bestehenden Vereinbarungen.

§ 10 GEMA und sonstige Gebühren

Soweit gesetzlich vorgesehen, können bei öffentlichen oder gewerblichen Veranstaltungen Gebühren gegenüber Verwertungsgesellschaften wie der GEMA entstehen.

Bei privaten Veranstaltungen kann eine andere rechtliche Beurteilung gelten. Eine pauschale Befreiung von GEMA- oder sonstigen gesetzlichen Gebühren kann durch diese AGB jedoch nicht zugesichert werden.

Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften der Veranstalter zur Anmeldung oder Zahlung entsprechender Gebühren verpflichtet ist, obliegt dies dem Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Als private Veranstaltung gilt insbesondere eine Veranstaltung, zu der ausschließlich persönlich eingeladene Gäste Zutritt haben und für die kein allgemeines Eintrittsentgelt erhoben wird. Die endgültige rechtliche Einordnung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Selbstständigkeit der DJs

Die vom Party DJ Service eingesetzten DJs arbeiten grundsätzlich selbstständig und auf eigene Rechnung.

Der jeweilige DJ ist für seine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

Die selbstständige Tätigkeit des DJs bleibt auch während der Durchführung der Veranstaltung bestehen.

Durch die Zusammenarbeit mit Party DJ Service wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem DJ und dem Kunden begründet.

Die konkrete Durchführung der DJ-Leistung obliegt dem jeweils eingesetzten DJ im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 12 Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstandvereinbarungen gegenüber Verbrauchern werden nicht getroffen. Für Unternehmer gilt, soweit gesetzlich zulässig, der gesetzliche Gerichtsstand des Party DJ Service als vereinbart.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Party DJ Service.

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Internetseite des Party DJ Service abrufbar.

§ 14 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Party DJ Service haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Änderungen und Ergänzungen zu einer bestehenden Buchung sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Zwingende gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

Urheberrecht und Nutzung der Inhalte

Die auf der Internetseite des Party DJ Service veröffentlichten Texte, Bilder, Grafiken, Konzepte und sonstigen Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.

Eine Übernahme, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung dieser Inhalte ohne entsprechende Zustimmung ist nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Bei unberechtigter Nutzung behalten wir uns die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche vor.

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